Herzlich Willkommen auf unserer Homepage!


Wir bieten Euch eine solide Fahrausbildung und bereiten Euch gewissenhaft mit viel Spaß und Freude auf die Führerscheinprüfung vor.

Anmeldung:
Montag und Mittwoch von 18:00 Uhr bis 20:30 Uhr oder nach Vereinbarung

Theoretischer Unterricht:
Montag und Mittwoch von 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr

Auf unserer Homepage findet Ihr viele nützliche Informationen rund um die Themen Führerschein und Mobilität.


Viel Spaß beim Surfen und bis bald!


Altstadt Fahrschule Ingelheim UG
Im Saal 11
55218 Ingelheim


Tel. 015146314366
E-Mail: kontakt@fahrschule-ingelheim.de

Checkliste:
vor der Anmeldung
gültiger Personalausweis
Lichtbild
Erste Hilfe Kurs
Sehtest..............DETAILS


Ratenzahlung
Führerscheinfinanzierung

.........................DETAILS

Begleitendes
Fahren ab 17

.................. INFO ALS PDF


Mofa, Moped, Roller
Mofa
(Prüfbescheinigung)

ab 15 Jahren.............INFO



Klasse M

Krafträder mit maximal 50 ccm Hubraum und maximal 45 km/h z.B. Roller.

ab 16 Jahren.............INFO



Klasse A1

Krafträder mit 50 ccm aber nicht mehr als 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kw. Bis 18 Jahre eingeschränkt auf 80 km/h, ab dann 100 km/h.

ab 16 Jahren.............INFO
Motorrad
Klasse A
(beschränkt)
Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum und mehr als 45 km/h, beschränkt auf 25 kw und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kw/kg.
 
ab 18 Jahren.............INFO



Klasse AU

(unbeschränkt)
Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum und mehr als 45 km/h.
Direkteinstieg mögl. ab 25 Jahre.

ab 25 Jahren.............INFO
PKW
Klasse B
Ausgenommen Krafträder, bis 3,5t zulässiger Gesamtmasse (zGM) mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen ausser dem Fahrersitz. Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht oder mit zGM in Höhe der Leermasse des Fahrzeugs ist erlaubt, wenn die Kombination nicht 3500 kg zGM überschreitet.

ab 18 Jahren.............INFO
ab 17 Jahren, begleitendes Fahren



Klasse BE:

Kombination aus Klasse B und einem Anhänger, die nicht als Kombination unter Klasse B fallen. Bei Lkw mit durchgehender Bremse darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zGM des ziehenden Fahrzeugs sein. Anhänger 1,5 t
ab 18 Jahren.............INFO
     


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