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Mofa
(Prüfbescheinigung)
ab 15 Jahren.............INFO
Klasse M
Krafträder mit maximal 50 ccm Hubraum und
maximal 45 km/h z.B. Roller.

ab 16 Jahren.............INFO
Klasse A1
Krafträder mit 50 ccm aber nicht mehr als
125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kw. Bis
18 Jahre eingeschränkt auf 80 km/h, ab dann
100 km/h.
ab 16 Jahren.............INFO |
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Klasse
A
(beschränkt)
Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum und
mehr als 45 km/h, beschränkt auf 25 kw und
einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht
mehr als 0,16 kw/kg.

ab 18 Jahren.............INFO
Klasse AU
(unbeschränkt)
Krafträder mit mehr als 50 ccm Hubraum und
mehr als 45 km/h.
Direkteinstieg mögl. ab 25 Jahre.

ab 25 Jahren.............INFO |
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Klasse
B
Ausgenommen Krafträder, bis 3,5t zulässiger
Gesamtmasse (zGM) mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen
ausser dem Fahrersitz. Anhänger bis 750
kg zulässiges Gesamtgewicht oder mit zGM
in Höhe der Leermasse des Fahrzeugs ist
erlaubt, wenn die Kombination nicht 3500 kg
zGM überschreitet.
ab 18 Jahren.............INFO
ab 17 Jahren, begleitendes Fahren
Klasse BE:
Kombination aus Klasse B und einem Anhänger,
die nicht als Kombination unter Klasse B fallen.
Bei Lkw mit durchgehender Bremse darf die Anhängelast
höchstens das 1,5-fache der zGM des ziehenden
Fahrzeugs sein. Anhänger 1,5 t
ab 18 Jahren.............INFO |
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